Planungen & Projektierungen

In einer Zeit von steigenden Heizöl- und Gaspreisen, sind Kaminöfen oder andere Zusatzfeuerstätten eine sinnvolle Ergänzung zur Zentralheizung. Die Zentralheizung ist dann mit der Hauptversorgung betraut und nebenbei kann die wohlige Wärme vom Kaminofen genutzt werden.

Unabhängig, ob dieser direkt den Raum beheizt oder seine Wärme zusätzlich ins Heizsystem einspeist. Gerade in oder zu Beginn der kalten Jahreszeit wird der Wunsch nach nachhaltiger Wärmeerzeugung immer wieder gerne aufgegriffen. Die Grobplanung beginnt und damit der angenehmste Teil - die Suche nach dem passenden Ofen. Der Schornstein spielt in dieser Phase eine untergeordnete Rolle, er ist vorhanden und früher war da auch schon ein Ofen dran. Das dieser Schornstein nicht immer zur Wunschfeuerstätte passt, ist den meisten Planern nicht bewusst.

Alles im Griff

Ist der Schornstein auf die Feuerstätte nicht optimal abgestimmt, kann es leicht zu Funktionsstörungen und Bauwerksschäden kommen. Damit Sie dieses schon in der Planungsphase ausschließen können, bieten wir Ihnen den rechnerischen Funktionsnachweis nach EN 13384-1 und EN 13384-2 an. Dieser wird mit modernster Software erstellt und simuliert das Verhalten Ihrer Feuerungsanlage im späteren Betrieb. Die Berechnungsmethode nach EN13384-1 und EN 13384-2 ist auch bei der nachträglichen Errichtung von Schornsteinen sehr sinnvoll.

Somit kann vor dem Erwerb einer Feuerstätte die störungsfreie Funktion nachgewiesen werden. Beziehen Sie uns während der Planungsphase schon in Ihre Überlegungen mit ein, damit Sie nach Errichtung vor möglichen Überraschungen sicher sein können.

Wir messen mittels Thermografie, wo bei Ihnen der Hase im Pfeffer liegt, wo die Isolierung nicht isoliert.

Ein Kamin ist schön und gibt auch eine kuschelige Wärme ab. Funktioniert das bei Ihnen auch effizient?

Hier steht eine neue Heizanlage, bei der alles stimmt und die vernünftig geplant und eingemessen wurde.

Guter Rat ist nicht teuer

Knifflige Detaillösungen können von uns mit modernster Software simuliert werden. Weitergehende Lösungen werden verlässlich in die Umsetzung aufgenommen und Diskussionen um Kompromisse auf Kosten der Sicherheit sind nicht notwendig.

Beachten Sie in Ihrer Planung, dass nicht jeder Schornstein oder jede Abgasanlage für alle Feuerstätten bzw. Brennstoffe zugelassen sind. Die Hersteller sind verpflichtet, ihr Produkt entsprechend der Verwendung zu Kennzeichnen. Dies erfolgt im Regelfall über die normierte Klassifizierung.

Sollten Sie sich für einen Schornstein oder eine neue Abgasanlage entscheiden, besprechen wir gerne die baurechtliche Verwendbarkeit mit Ihnen.


Immissionsschutz

Ein zentraler Punkt der deutschen Umweltpolitik ist die Begrenzung der Emissionen von Schadstoffen in der Luft. Die festgelegten Grenzwerte werden dabei abgeleitet vom Stand der Technik und hängen im Wesentlichen vom Alter und von der Leistung Ihrer Feuerungsanlage ab.

Für Feuerungsanlagen gilt die Einhaltung der Anforderungen, die in der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen ( 1.BImSchV) geregelt ist. In welchem Umfang die Messungen durchgeführt werden und in welchem wiederkehrenden Turnus regelt die 1. BImSchV wie folgt: Zentralheizungen für die Brennstoffe Heizöl und Erdgas/ Flüssiggas ab 4 kW Anlagen älter als 12 Jahre - alle 2 Jahre Anlagen bis 12 Jahre - alle 3 Jahre Zentralheizungen für feste Brennstoffe ohne Unterscheidung der Beschickungsart ab 4 kW Anlagen unabhängig vom Errichtungsjahr - alle 2 Jahre Neben der Regulierung der Immissionsschutzgrenzwerte definiert die 1. BImSchV auch Anforderungen an den Umgang mit festen Brennstoffen. Dieses zentrale Thema hat in der neuen Verordnung vom 22.03.2010 einen hohen Stellenwert bekommen, da es darum geht, das Heizverhalten mit der Verordnungsvorgabe abzustimmen und die Luftschadstoffbelastung auf ein Minimum zu reduzieren.

Erstmalig hat 2006 die Feinstaubbelastung durch Feuerstätten die Belastung durch den Verkehr überschritten. Bei der verkehrlichen Belastung hat man in größeren Städten und Ballungszentren mit Umweltzonen reagiert. Haben nicht auch Sie eine Umweltzone um Ihr Haus - für sich und die Nachbarn ? Gerade als Betreiber von Biomassefeuerstätten sollten Sie Ihr Heizverhalten mit der Vorgabe der 1. BImSchV in Einklang bringen.

Gerne helfen wir Ihnen dabei, rechtliche Vorgaben mit praktikablen Lösungen vor Ort zu erörtern.

Photovoltaik und Solarelemente auf dem Dach geben Ihnen mit Sicherheit einen messbaren Energieschub.

Mit was denn nun heizen, das ist auch hier die Frage. Ob Wärmepumpe oder Pelletofen? Es will geplant werden.

Eine vernünftige Dachisolierung ist energietechnisch bereits die "Halbe Miete" zur effektiven Wäremerzeugung.

Das Geheimnis des (Holz)Feuers

Scheitholz ist kein homogener Brennstoff wie Öl oder Erdgas. Im Gegensatz zu gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen unterscheidet man bei der Verbrennung von Holz mehrere Phasen:
Phase I: Zu Beginn der Verbrennung wird der Brennstoff im Feuerraum durch die Erwärmung getrocknet.
Phase II: Bei Feuerraumtemperaturen von mehr als 250°C werden rund 80% der Holzsubstanz in brennbare Gase umgewandelt.
Phase III: Zurück bleibt Holzkohle, die erst ab Temperaturen über 500 °C in brennbare Gase zersetzt wird.

Pellets haben eine Erhöhung der Schüttdichte: Durch das Pressen der Pellets kann die Schüttdichte gegenüber dem Ausgangsmaterial deutlich erhöht werden. Holzpellets haben mit rund 650 kg/m³ beispielsweise eine mehrfach höhere Schüttdichte als Sägemehl mit rund 200 kg/m³. Lager- und Transportaufwand sind dadurch deutlich geringer, bzw. die Transportwürdigkeit wird erhöht. Des Weiteren beträgt der Heizwert im Schnitt 4,5 kWh pro Kilogramm. Zwei Kilogramm Holzpellets entsprechen dem Brennwert von ca. einem Liter Heizöl.

Holzbriketts sind eine Form von Holzbrennstoffen, die durch maschinelles Pressen von trockenen unbehandelten Holzpartikeln, beispielsweise Hobelspänen oder Sägemehl hergestellt werden. Die entstehenden Briketts haben einen Durchmesser von mindestens 25 Millimetern, kleinere Presslinge werden als Holzpellets bezeichnet. Die Briketts haben eine gleichmäßig hohe Dichte und einen einheitlichen Querschnitt, oft auch eine einheitliche Länge.

  • Der Staat fördert Holzheizungen durch das BAFA. Gewusst wie und wo ist die Frage, bei denen wir Ihnen gern behilflich sind. Unsere Erfahrungen zeigen Ihnen zielführend die Möglichkeiten auf.

  • Wer sich für eine Holzheizung interessiert, sollte unbedingt darauf achten, dass sich das entsprechende Modell auf der Liste der förderfähigen Biomasseanlagen befindet.

  • Einige Bundesländer fördern Holzheizungen. Alternativ hierzu kann ein Steuerbonus für die neue Holzheizung in Anspruch genommen werden.

  • Wer mit dem Gedanken spielt, künftig mit Holz zu heizen und eine entsprechende Anlage einzubauen, sollte das Vorhaben mit uns absprechen.

Sinnvoll - aus ALT mach NEU

Wenn ein alter Holzofen wegen verschärfter Grenzwerte für Feinstaubemissionen und Kohlenmonoxid nachgerüstet werden muss, brauchen Sie Hilfe und Anleitung. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger kontrolliert nach Ablauf der Frist, ob Eigentümer die geforderten Maßnahmen umgesetzt haben. Ist dies nicht der Fall, ist er verpflichtet, den Ofen stillzulegen und die zuständige Umweltbehörde zu informieren. Das lässt sich im Vorfeld umgehen, wenn frühzeitig fachmännischer Rat eingeholt wird.

Schornsteinfegermeister Frank Rinne | Arensburger Str. 15 | 31710 Buchholz | Tel: 05751 - 91 88 12 | Fax: 05751 - 91 88 13
Mobil: 0170 - 382 51 57 | Termin: 0160 - 96 46 27 90 | frank.rinne@t-online.de
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