Förderprogramme

13.07.2022 PRESSEMITTEILUNG DES BUNDES

BMWK und BMWSB legen Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor vor:

1. Präambel: Notwendigkeit und Vorschlag für ein Sofortprogramm im Gebäudesektor
Mit dem Inkrafttreten des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) hat sich die Bundesregierung einen verbindlichen Rechtsrahmen zur Einhaltung der nationalen Emissionsziele mit jährlich sinkenden Jahresemissionsmengen für die Sektoren Gebäude, Energie, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft gesetzt. Das KSG enthält ein Monitoringsystem zur Erreichung dieser Sektorziele. Auf dieser Grundlage wurde am 15. März 2022 vom Umweltbundesamt (UBA) die Schätzung der Treibhausgasemissionen des Vorjahres veröffentlicht. Demnach weist der Gebäudesektor eine Überschreitung von 2 Mio. t CO2-Äq gegenüber dem zulässigen Wert von 113 Mio. t CO2-Äq für 2021 auf. Der Expertenrat für Klimafragen hat in seinem Prüfbericht vom 13. April 2021 dieses Ergebnis bestätigt. Gemäß KSG müssen die für den Gebäudesektor verantwortlichen Ressorts BMWK und BMWSB ein Sofortprogramm vorlegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt.
Weitere Einzelheiten hier als PDF Download


13.07.2022 PRESSEMITTEILUNG DES BUNDES

BMWK und BMWSB legen Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor vor:

1. Präambel: Notwendigkeit und Vorschlag für ein Sofortprogramm im Gebäudesektor
Mit dem Inkrafttreten des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) hat sich die Bundesregierung einen verbindlichen Rechtsrahmen zur Einhaltung der nationalen Emissionsziele mit jährlich sinkenden Jahresemissionsmengen für die Sektoren Gebäude, Energie, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft gesetzt. Das KSG enthält ein Monitoringsystem zur Erreichung dieser Sektorziele. Auf dieser Grundlage wurde am 15. März 2022 vom Umweltbundesamt (UBA) die Schätzung der Treibhausgasemissionen des Vorjahres veröffentlicht. Demnach weist der Gebäudesektor eine Überschreitung von 2 Mio. t CO2-Äq gegenüber dem zulässigen Wert von 113 Mio. t CO2-Äq für 2021 auf. Der Expertenrat für Klimafragen hat in seinem Prüfbericht vom 13. April 2021 dieses Ergebnis bestätigt. Gemäß KSG müssen die für den Gebäudesektor verantwortlichen Ressorts BMWK und BMWSB ein Sofortprogramm vorlegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt.
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Die KFW Bank sagt:

"Das sollten Sie vor einer Sanierung wissen
Rund um die energetische Sanierung gibt es einiges zu beachten – auch in Zusammen­hang mit einer staatlichen Förderung. Nicht umsonst gibt es Fach­leute wie die Energie­effizienz-Expertinnen und Energie­effizienz-Experten, die sich auf diese teils komplexen Themen spezialisiert haben.

Sanierung? Nur mit Energie­effizienz-Experten
Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fach­kundige Unter­stützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten hinzu. Die Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung beantragen möchten. Die Energie­effizienz-Expertin oder der Energie­effizienz-Experte kümmert sich dann sowohl um die energetische Fach­planung als auch um die anschließende Baube­gleitung. So wird die hohe Qualität in der Planung und Ausführung aller Sanierungs­maßnahmen sichergestellt.

Gut zu wissen: Für diese Baube­gleitung erhalten Sie eine zusätzliche Förderung.

Zugelassen sind alle Energiee­effizienz-Expertinnen und Energie­effizienz-Experten, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

Frank Rinne erfüllt alle diese Vorgaben.

Schornsteinfegermeister Frank Rinne | Arensburger Str. 15 | 31710 Buchholz | Tel: 05751 - 91 88 12 | Fax: 05751 - 91 88 13
Mobil: 0170 - 382 51 57 | Termin: 0160 - 96 46 27 90 | frank.rinne@t-online.de
"Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte - Zum Glück gibt es den Schornsteinfeger" Aktuell Dezember 2024

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