Förderprogramme
04.02.2026 Wichtigste Neuerungen für 2026 auf einen Blick
BEG wird fortgeführt, trotz Haushaltskrise.
Deutliche Kürzungen ab 2026: Gesamtbudget sinkt von ca. 15,3 Mrd. € auf etwa 12,6 Mrd. € (minus fast ein Viertel).
BEG EM (Einzelmaßnahmen) wird leicht gestärkt, vor allem für Heizungstausch.
BEG WG (Wohngebäude) wird fast halbiert.
Nichtwohngebäude-Förderung sinkt ebenfalls deutlich.
Förderlandschaft bleibt komplex, aber KfW und BAFA bestätigen Fortführung der Programme.
Was bedeutet das für Eigentümerinnen und Eigentümer?
1. Heizungstausch (BEG EM)
Weiterhin Zuschüsse für effiziente Wärmeerzeuger (Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie).
Reformierte Regeln für 2025/2026: Fokus auf klimafreundliche Heizsysteme.
Förderhöhe bleibt attraktiv, aber Antragsvolumen könnte stärker begrenzt werden.
2. Energetische Sanierung (Einzelmaßnahmen)
Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung bleiben förderfähig.
BEG EM wird leicht aufgestockt, um Sanierungen trotz Budgetkürzungen zu ermöglichen.
3. Effizienzhaus-Sanierung (BEG WG)
Massive Kürzungen: Zuschüsse und Kredite für Effizienzhäuser werden stark reduziert.
Für viele Projekte wird die Wirtschaftlichkeit schwieriger.
4. Neubau-Förderung (KfW)
KfW fördert weiterhin klimafreundliche Neubauten, aber mit engeren Kriterien.
Fokus auf Nachhaltigkeit und CO₂-Reduktion.
Warum die Kürzungen?
Bundesregierung plant Einsparungen im Gebäudesektor.
BEG-Budget sinkt um 3,3–4 Mrd. €.
Ziel: Haushaltskonsolidierung, trotz hoher Nachfrage nach Sanierungsförderung.
Was solltest du jetzt strategisch beachten?
Sofort handeln lohnt sich, wenn: du 2026 eine Sanierung planst, du einen Heizungstausch erwägst, du ein Effizienzhaus-Projekt vorbereitest.
Denn:
Fördermittel werden knapper,
Antragsstopps sind 2026 wahrscheinlicher,
Förderquoten könnten weiter sinken.
Einordnung im Gesamtbild der Energiepolitik 2026
Änderungen im Heizungsgesetz (GEG) greifen weiter.
CO₂-Preis steigt → Heizen wird teurer.
Staat spart bei PV- und Gebäudeförderung.
Die aktuelle Frage
Planst du eher Einzelmaßnahmen, einen Heizungstausch oder eine komplette Effizienzhaus-Sanierung? Dann kann ich dir die passenden BEG-Bausteine und Förderquoten konkret zusammenstellen.
13.07.2022 PRESSEMITTEILUNG DES BUNDES - Archiv
BMWK und BMWSB legen Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor vor:
1. Präambel: Notwendigkeit und Vorschlag für ein Sofortprogramm im Gebäudesektor
Mit dem Inkrafttreten des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) hat sich die Bundesregierung einen verbindlichen Rechtsrahmen zur Einhaltung der nationalen Emissionsziele mit jährlich sinkenden Jahresemissionsmengen für die Sektoren Gebäude, Energie, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft gesetzt. Das KSG enthält ein Monitoringsystem zur Erreichung dieser Sektorziele. Auf dieser Grundlage wurde am 15. März 2022 vom Umweltbundesamt (UBA) die Schätzung der Treibhausgasemissionen des Vorjahres veröffentlicht. Demnach weist der Gebäudesektor eine Überschreitung von 2 Mio. t CO2-Äq gegenüber dem zulässigen Wert von 113 Mio. t CO2-Äq für 2021 auf. Der Expertenrat für Klimafragen hat in seinem Prüfbericht vom 13. April 2021 dieses Ergebnis bestätigt. Gemäß KSG müssen die für den Gebäudesektor verantwortlichen Ressorts BMWK und BMWSB ein Sofortprogramm vorlegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt.
Weitere Einzelheiten hier als PDF Download
13.07.2022 PRESSEMITTEILUNG DES BUNDES
BMWK und BMWSB legen Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor vor:
1. Präambel: Notwendigkeit und Vorschlag für ein Sofortprogramm im Gebäudesektor
Mit dem Inkrafttreten des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) hat sich die Bundesregierung einen verbindlichen Rechtsrahmen zur Einhaltung der nationalen Emissionsziele mit jährlich sinkenden Jahresemissionsmengen für die Sektoren Gebäude, Energie, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft gesetzt. Das KSG enthält ein Monitoringsystem zur Erreichung dieser Sektorziele. Auf dieser Grundlage wurde am 15. März 2022 vom Umweltbundesamt (UBA) die Schätzung der Treibhausgasemissionen des Vorjahres veröffentlicht. Demnach weist der Gebäudesektor eine Überschreitung von 2 Mio. t CO2-Äq gegenüber dem zulässigen Wert von 113 Mio. t CO2-Äq für 2021 auf. Der Expertenrat für Klimafragen hat in seinem Prüfbericht vom 13. April 2021 dieses Ergebnis bestätigt. Gemäß KSG müssen die für den Gebäudesektor verantwortlichen Ressorts BMWK und BMWSB ein Sofortprogramm vorlegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt.
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